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AGB von Kletterglück

Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben natürlich auf Angehörige beider Geschlechter.

AGB zum Download

Anmeldung

Die Anmeldung zu unseren Veranstaltungen erfolgt entweder per E-Mail, telefonisch oder über die Webseite. Der Vertrag kommt durch die Annahme Ihrer Anmeldung zustande. Du erhältst umgehend eine Buchungsbestätigung und eine Rechnung.

Bezahlung

Mit Erhalt der Rechnung wird eine Anzahlung von 20% fällig, die innerhalb von 14 Tagen zu begleichen ist. Der Restbetrag wird spätestens 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung fällig.

Leistung

Der Leistungsumfang der entsprechenden Veranstaltung ist in der Buchungsbestätigung sowie in der Ausschreibung detailliert beschrieben. In Ausnahmefällen (wie z.B. Wetter) behalte wir uns vor den geplanten Ablauf entsprechend abzuändern.

Stornierung

Solltest du von einer unserer Veranstaltungen zurücktreten wollen, so ist dies jederzeit möglich. Aus Gründen der Beweissicherung musst du dies bitte schriftlich (z.B. per E-Mail) tun. Im Falle eines Rücktritts von der Veranstaltung fallen folgende Kosten an:

Bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 20%

Ab dem 29. Tag vor der Veranstaltung: 50%

Ab dem 14. Tage vor der Veranstaltung: 75%

Ab dem 7. Tage vor der Veranstaltung: 100%

Individuell vereinbarte Termine können bis zu 4 Tage vor Trainingsbeginn abgesagt werden. Anschließend ist der volle Betrag zu entrichten.

Bedingungen Klettertreff:
Erfolgt eine Zusage für einen Termin (Abfrage stets montags), so ist diese für diese Woche verbindlich. Bei einer nachträglichen Absage ist der volle Betrag für diesen Termin zu entrichten. Der 5er Block kann im Zeitraum eines Quartals, der 10er Block im Zeitraum eines halben Jahres verbraucht werden. Danach verfallen nicht genutzte Termine. Können Termine mangels Teilnehmerzahl nicht durchgeführt werden, zu denen sich der Teilnehmer angemeldet hat, verlängert sich die Gültigkeit des Blocks jeweils um eine Woche.

Wir empfehlen den Teilnehmern bei Buchung einer Veranstaltung eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen, v.a. bei Veranstaltungen, bei denen der Teilnehmer zusätzlich Flüge etc. organisieren muss.

Gutscheine

Kletterglück Gutscheine können innerhalb einer Frist von 2 Jahren eingelöst werden. Dabei zählt das Kaufdatum des Gutscheins. Eine Barablöse ist nicht möglich.

Kündigung / Absage

Sollte die angeführte Mindestteilnehmerzahl für eine Veranstaltung nicht erreicht werden, behalten wir uns vor die Veranstaltung bis 10 Tage vorher abzusagen. In diesem Fall erhältst du die geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurück. Alternativ kann Kletterglück eine gleichwertige Ersatzveranstaltung anbieten, die nicht mit zusätzlichen Kosten für die Teilnehmer verbunden sind.

Falls ein Teilnehmer die nötigen Voraussetzungen für eine Veranstaltung nicht erfüllt oder sich während der Veranstaltung so verhält, dass er aus Sicherheitsgründen oder aus Gründen der Rücksichtnahme auf die restlichen Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden muss, so ist er dennoch verpflichtet die vollen Kosten der Veranstaltung zu begleichen.

Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung von Kletterglück für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Ein Schadensersatzanspruch gegen den Veranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solche beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

Risiken

Die angebotenen Veranstaltungen werden nach bestem Wissen und Gewissen ausgearbeitet und vorbereitet. Allerdings bleibt beim Klettern auch bei aller Sorgfalt ein Restrisiko und es besteht ein erhöhtes Verletzungsrisiko (Steinschlag, Absturz etc.). Dieses Restrisiko hat der Teilnehmer selbst zu tragen.

Gewährleistung

Wird eine Veranstaltung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Kletterglück innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Teilnehmer die Veranstaltung infolge eines Mangels aus wichtigem, für Kletterglück erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Teilnehmer schuldet Kletterglück den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Veranstaltungshonorars.

Leistungs- oder Preisänderungen

Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt der Veranstaltung, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von Kletterglück nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und das Gesamtkonzept der Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Kletterglück verpflichtet sich, den Teilnehmer über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird dem Teilnehmer eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt angeboten.

Stand: 01.01.2020

Gerichtsstand ist Salzburg, Österreich